Empfohlene PV-Anlagengröße in kWp aus Stromverbrauch, Region, Dachausrichtung und Batteriegröße — mit Eigenverbrauchsquote, Autarkiegrad, Amortisationsdauer und Dachflächen-Constraint.
Verbrauch & Standort
Speicher
Sektorenkopplung: Wärmepumpe & E-Auto
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Wirtschaftlichkeits-Tabelle
| Position | Wert |
|---|---|
| Investition PV-Anlage (5,4 kWp × 1.500 €/kWp) | 8.100 € |
| Investition Batteriespeicher (5 kWh × 700 €/kWh) | 3.500 € |
| Investition gesamt | 11.600 € |
| Stromkosten-Ersparnis (2.808 kWh × 37 ct) | +1.039 €/Jahr |
| Einspeise-Erlös (2.592 kWh × 7,78 ct) | +202 €/Jahr |
| Cashflow gesamt | +1.241 €/Jahr |
| Amortisation | 9,3 Jahre |
| Bilanz nach 20 Jahren (EEG-Förderzeitraum) | +13.220 € |
Wie viel kWp braucht ein Einfamilienhaus?
Die Faustregel 1 kWp pro 1.000 kWh Jahresverbrauch trifft nur für Süddach mit 30° Neigung in Mitteldeutschland zu. Bei abweichender Lage muss der Bedarf um den Korrekturfaktor fAusr × fNeig × (1 – fVersch) aufgeteilt werden — ein O/W-Dach ist 0,85, reines Norddach 0,55, Fassade 0,75. Dazu kommen 20 % Reserve für Lastspitzen und Modul-Degradation. Wer auch Sektorenkopplung plant (Wärmepumpe oder Wallbox), addiert deren Stromverbrauch zur Auslegung.
Eigenverbrauchsquote und Batteriegröße
Die HTW Berlin hat über 500 reale PV-Speicher-Systeme ausgewertet: 0,8 bis 1,5 kWh Speicher pro kWp PV ist der wirtschaftliche Korridor. Beispiel 5 kWp + 5 kWh = 1,0 kWh/kWp → optimal. Wer 5 kWp + 10 kWh kauft, zahlt 3.500 € extra für nur ~10 Prozentpunkte mehr Eigenverbrauch — Sättigung. Ohne Speicher liegt die Eigenverbrauchsquote bei rund 28 %, mit 5 kWh bei 52 %, mit 10 kWh bei 67 %, mit 15 kWh bei 73 %. Sektorenkopplung (Wärmepumpe + E-Auto) addiert je 7–8 Prozentpunkte, weil tagsüber viel mehr verbraucht wird. Mehr zur Heizstab-Variante als Speicher-Alternative siehe PV-Heizstab-Sizer.
Einspeisevergütung 2026 — was Sie behalten
Für Anlagen mit Inbetriebnahme zwischen 1.2.2026 und 31.7.2026 zahlt der Netzbetreiber 7,78 ct/kWh für Teileinspeisung bis 10 kWp und 6,73 ct/kWh für 10–40 kWp. Volleinspeisung lohnt nur bei sehr geringem Eigenverbrauch (Süd-Dach + Bewohner tagsüber abwesend) und liegt bei 12,34 ct/kWh ≤ 10 kWp. Ab 1.8.2026 sinken alle Sätze halbjährlich um 1 %. Die Vergütung ist über 20 Jahre garantiert — wer 2026 einspeist, bekommt 7,78 ct bis 2046 (ohne Inflations-Anpassung).
Worked Example — Standard-EFH 4.500 kWh
Eingabe: 4.500 kWh Verbrauch, Mitteldeutschland (1.000 kWh/kWp/a), Süddach 30°, 5 kWh Speicher.
- PkWp = (4.500 × 1,2) / (1.000 × 1,00) = 5,4 kWp (Dachflächenbedarf ~27 m²)
- Erzeugung = 5,4 × 1.000 = 5.400 kWh/Jahr
- Eigenverbrauchsquote (5 kWh BAT, ohne Sektor) = 52 % → 2.808 kWh selbst genutzt, 2.592 kWh eingespeist
- Autarkiegrad = 2.808 / 4.500 = 62 %
- Investition = 5,4 × 1.500 + 5 × 700 = 11.600 € (brutto = netto wegen 0 % MwSt)
- Cashflow = 2.808 × 0,37 € + 2.592 × 0,0778 € = 1.039 + 202 = 1.241 €/Jahr
- Amortisation = 11.600 / 1.241 = 9,3 Jahre; 20-J-Bilanz +13.200 € (ohne Strompreissteigerung)
Häufige Irrtümer
- «Die 70-%-Begrenzung gilt noch.»
- Falsch. Sie wurde mit dem EEG 2023 gestrichen. Seit dem Solarspitzengesetz vom 25.2.2025 gilt für neue Anlagen 60 % Wirkleistungsbegrenzung — aber nur ohne Smart-Meter+Steuerbox. Mit Smart-Meter (Pflicht-Rollout für Neuanlagen bis Ende 2026) entfällt sie. Bestandsanlagen vor 25.2.2025 = unbegrenzt.
- «5 m² pro kWp ist veraltet, modern ist 7.»
- Umgekehrt. Alte Module (vor 2018) brauchten 7–8 m²/kWp. Heute liegen Standard-Module bei 200–220 Wp/m², Hochleistungsmodule bei 220–240 Wp/m² → 4,5–5 m²/kWp. Das spart rund 30 % Dachfläche.
- «§14a EnWG drosselt auch die PV-Einspeisung.»
- Nein. §14a EnWG regelt nur steuerbare Verbraucher (Wärmepumpen, Wallboxen ≤ 11 kW). Für die PV-Einspeisung ist das Solarspitzengesetz zuständig. Beide getrennt prüfen.
- «Volleinspeisung ist immer wirtschaftlicher.»
- Falsch für die meisten EFH. Eigenverbrauch zu 37 ct/kWh ist mehr als 12,34 ct Volleinspeisung. Volleinspeisung lohnt nur, wenn der Eigenverbrauch unter ~15 % liegt — z. B. bei Vermietung oder Pendlern, die tagsüber nicht zuhause sind.
- «Der Speicher ist immer besser, je größer.»
- Bis ca. 1,5 kWh/kWp ja, danach Sättigung. Über 1,5 kWh/kWp bringen Mehrkosten von 700 €/kWh kaum noch Eigenverbrauchs-Gewinne — die Amortisation des Speichers wird länger als seine Lebensdauer (≈ 15–20 Jahre).
Steuern und Förderung 2026
Wohngebäude-PV bis 30 kWp ist seit 1.1.2023 dauerhaft begünstigt: 0 % MwSt auf Lieferung+Installation+Speicher (§ 12 Abs. 3 UStG) und einkommensteuerfrei (§ 3 Nr. 72 EStG, max. 100 kWp pro Steuerpflichtigem). Eine Gewerbe-Anzeige beim Finanzamt ist nicht nötig. Direkte KfW-Förderung für Privat-PV gibt es 2026 nicht mehr — wer aber gleichzeitig saniert, kann die KfW 458 Heizungs- und Effizienzhaus-Förderung kombinieren oder den iSFP-Bonus für Hüllen-Sanierung nutzen.