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PV-Anlage Größe Rechner — kWp Auslegung mit Speicher und Eigenverbrauch

Empfohlene PV-Anlagengröße in kWp aus Stromverbrauch, Region, Dachausrichtung und Batteriegröße — mit Eigenverbrauchsquote, Autarkiegrad, Amortisationsdauer und Dachflächen-Constraint.

Verbrauch & Standort

Speicher

Empfohlene PV-Anlagengröße 5,4kWp
Jahres-Erzeugung: 5.400 kWh Eigenverbrauch: 52 % Autarkiegrad: 62 %
Investition 11.600 • Amortisation 9,3 J • 20-Jahre-Ertrag +13.220 €
PkWp = (Verbrauch × 1,2) / (Espez × fAusr × fNeig × (1 - fVersch)) = 5,4 kWp
Jahres-Energiebilanz: Erzeugung & Verbrauch
Erzeugung 5.400 kWh
Eigenverbrauch (PV → Haushalt) 2.808 kWh • 52 %
Einspeisung (Überschuss → Netz) 2.592 kWh • 48 %
Restbezug (Netz → Haushalt) 1.692 kWh
Sektorenkopplung: Wärmepumpe & E-Auto
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Wirtschaftlichkeits-Tabelle

PositionWert
Investition PV-Anlage (5,4 kWp × 1.500 €/kWp)8.100
Investition Batteriespeicher (5 kWh × 700 €/kWh)3.500
Investition gesamt11.600
Stromkosten-Ersparnis (2.808 kWh × 37 ct)+1.039 €/Jahr
Einspeise-Erlös (2.592 kWh × 7,78 ct)+202 €/Jahr
Cashflow gesamt+1.241 €/Jahr
Amortisation9,3 Jahre
Bilanz nach 20 Jahren (EEG-Förderzeitraum)+13.220
Einspeisevergütung Q1+Q2 2026 Teileinspeisung ≤ 10 kWp: 7,78 ct/kWh • 10–40 kWp: 6,73 ct/kWh • Volleinspeisung ≤ 10 kWp: 12,34 ct/kWh • Degression ab 1.8.2026: −1 % halbjährlich. Quelle: BNetzA / EEG.
0 % MwSt §12 Abs. 3 UStG Lieferung, Installation und wesentliche Komponenten (inkl. Speicher) sind seit 1.1.2023 steuerfrei für PV ≤ 30 kWp auf/nahe Wohngebäude. Brutto = Netto. Bleibt 2026 unverändert.
§ 3 Nr. 72 EStG — Einkommensteuer-Befreiung PV ≤ 30 kWp Wohngebäude: Erträge sind seit 2022 einkommensteuerfrei, kein Gewerbe-Anzeige nötig (BMF-FAQ vom 17.7.2023). Auch Umsatzsteuer-Erklärung entfällt bei Kleinunternehmer-Status.
Solarspitzengesetz (seit 25.2.2025) — 60 %-Begrenzung Neue Anlagen ohne Smart-Meter + Steuerbox: Wirkleistung ist auf 60 % gedrosselt (statt 70 % wie früher). Mit Smart-Meter-Pflicht-Rollout bis Ende 2026 entfällt die Begrenzung. Bestandsanlagen vor 25.2.2025 = unbegrenzt.

Wie viel kWp braucht ein Einfamilienhaus?

Die Faustregel 1 kWp pro 1.000 kWh Jahresverbrauch trifft nur für Süddach mit 30° Neigung in Mitteldeutschland zu. Bei abweichender Lage muss der Bedarf um den Korrekturfaktor fAusr × fNeig × (1 – fVersch) aufgeteilt werden — ein O/W-Dach ist 0,85, reines Norddach 0,55, Fassade 0,75. Dazu kommen 20 % Reserve für Lastspitzen und Modul-Degradation. Wer auch Sektorenkopplung plant (Wärmepumpe oder Wallbox), addiert deren Stromverbrauch zur Auslegung.

Eigenverbrauchsquote und Batteriegröße

Die HTW Berlin hat über 500 reale PV-Speicher-Systeme ausgewertet: 0,8 bis 1,5 kWh Speicher pro kWp PV ist der wirtschaftliche Korridor. Beispiel 5 kWp + 5 kWh = 1,0 kWh/kWp → optimal. Wer 5 kWp + 10 kWh kauft, zahlt 3.500 € extra für nur ~10 Prozentpunkte mehr Eigenverbrauch — Sättigung. Ohne Speicher liegt die Eigenverbrauchsquote bei rund 28 %, mit 5 kWh bei 52 %, mit 10 kWh bei 67 %, mit 15 kWh bei 73 %. Sektorenkopplung (Wärmepumpe + E-Auto) addiert je 7–8 Prozentpunkte, weil tagsüber viel mehr verbraucht wird. Mehr zur Heizstab-Variante als Speicher-Alternative siehe PV-Heizstab-Sizer.

Einspeisevergütung 2026 — was Sie behalten

Für Anlagen mit Inbetriebnahme zwischen 1.2.2026 und 31.7.2026 zahlt der Netzbetreiber 7,78 ct/kWh für Teileinspeisung bis 10 kWp und 6,73 ct/kWh für 10–40 kWp. Volleinspeisung lohnt nur bei sehr geringem Eigenverbrauch (Süd-Dach + Bewohner tagsüber abwesend) und liegt bei 12,34 ct/kWh ≤ 10 kWp. Ab 1.8.2026 sinken alle Sätze halbjährlich um 1 %. Die Vergütung ist über 20 Jahre garantiert — wer 2026 einspeist, bekommt 7,78 ct bis 2046 (ohne Inflations-Anpassung).

Worked Example — Standard-EFH 4.500 kWh

Eingabe: 4.500 kWh Verbrauch, Mitteldeutschland (1.000 kWh/kWp/a), Süddach 30°, 5 kWh Speicher.

  1. PkWp = (4.500 × 1,2) / (1.000 × 1,00) = 5,4 kWp (Dachflächenbedarf ~27 m²)
  2. Erzeugung = 5,4 × 1.000 = 5.400 kWh/Jahr
  3. Eigenverbrauchsquote (5 kWh BAT, ohne Sektor) = 52 % → 2.808 kWh selbst genutzt, 2.592 kWh eingespeist
  4. Autarkiegrad = 2.808 / 4.500 = 62 %
  5. Investition = 5,4 × 1.500 + 5 × 700 = 11.600 € (brutto = netto wegen 0 % MwSt)
  6. Cashflow = 2.808 × 0,37 € + 2.592 × 0,0778 € = 1.039 + 202 = 1.241 €/Jahr
  7. Amortisation = 11.600 / 1.241 = 9,3 Jahre; 20-J-Bilanz +13.200 € (ohne Strompreissteigerung)

Häufige Irrtümer

«Die 70-%-Begrenzung gilt noch.»
Falsch. Sie wurde mit dem EEG 2023 gestrichen. Seit dem Solarspitzengesetz vom 25.2.2025 gilt für neue Anlagen 60 % Wirkleistungsbegrenzung — aber nur ohne Smart-Meter+Steuerbox. Mit Smart-Meter (Pflicht-Rollout für Neuanlagen bis Ende 2026) entfällt sie. Bestandsanlagen vor 25.2.2025 = unbegrenzt.
«5 m² pro kWp ist veraltet, modern ist 7.»
Umgekehrt. Alte Module (vor 2018) brauchten 7–8 m²/kWp. Heute liegen Standard-Module bei 200–220 Wp/m², Hochleistungsmodule bei 220–240 Wp/m² → 4,5–5 m²/kWp. Das spart rund 30 % Dachfläche.
«§14a EnWG drosselt auch die PV-Einspeisung.»
Nein. §14a EnWG regelt nur steuerbare Verbraucher (Wärmepumpen, Wallboxen ≤ 11 kW). Für die PV-Einspeisung ist das Solarspitzengesetz zuständig. Beide getrennt prüfen.
«Volleinspeisung ist immer wirtschaftlicher.»
Falsch für die meisten EFH. Eigenverbrauch zu 37 ct/kWh ist mehr als 12,34 ct Volleinspeisung. Volleinspeisung lohnt nur, wenn der Eigenverbrauch unter ~15 % liegt — z. B. bei Vermietung oder Pendlern, die tagsüber nicht zuhause sind.
«Der Speicher ist immer besser, je größer.»
Bis ca. 1,5 kWh/kWp ja, danach Sättigung. Über 1,5 kWh/kWp bringen Mehrkosten von 700 €/kWh kaum noch Eigenverbrauchs-Gewinne — die Amortisation des Speichers wird länger als seine Lebensdauer (≈ 15–20 Jahre).

Steuern und Förderung 2026

Wohngebäude-PV bis 30 kWp ist seit 1.1.2023 dauerhaft begünstigt: 0 % MwSt auf Lieferung+Installation+Speicher (§ 12 Abs. 3 UStG) und einkommensteuerfrei (§ 3 Nr. 72 EStG, max. 100 kWp pro Steuerpflichtigem). Eine Gewerbe-Anzeige beim Finanzamt ist nicht nötig. Direkte KfW-Förderung für Privat-PV gibt es 2026 nicht mehr — wer aber gleichzeitig saniert, kann die KfW 458 Heizungs- und Effizienzhaus-Förderung kombinieren oder den iSFP-Bonus für Hüllen-Sanierung nutzen.