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iSFP-Bonus-Stack-Rechner (BEG 2026)

Berechnet die kumulierte BEG-Förderung 2026 für mehrere Sanierungs-Maßnahmen mit iSFP-Bonus, getrennt nach BAFA-EM (Hülle, Anlagentechnik) und KfW 458 (Heizungstausch), inkl. Caps und Bonus-Stack-Visualisierung.

Globale Voraussetzungen

Sanierungs-Maßnahmen

Gesamt-Förderung 2026
0
Eigenanteil: 0 effektive Quote: 0 %
davon BAFA-EM: 0 € · KfW 458: 0

Bonus-Stack pro Maßnahme

Basis (15 % BAFA / 30 % KfW) iSFP +5 % Klima-Geschwindigkeit +20 % Einkommen +30 % Effizienz/Kältemittel +5 %
Detail-Tabelle pro Maßnahme
MaßnahmeProgrammKostenförderf.QuoteFörderung

Förderfähige Kosten = Min(Kosten, Cap-Restbetrag). BAFA-EM und KfW 458 haben unabhängige Caps. KfW-Quote auf max. 70 % gekappt.

Cap-Logik & Boni-Übersicht

BAFA BEG-EM (Hülle, Anlagentechnik, Heizungs-Optimierung)

Basis 15 %. Mit iSFP zusätzlich +5 %. Förderfähige Kosten max. 30.000 €/WE/Jahr ohne iSFP, 60.000 €/WE/Jahr mit iSFP. Cap gilt summarisch über alle BAFA-EM-Maßnahmen, nicht pro Maßnahme.

KfW 458 (Heizungstausch — Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie, Brennstoffzelle)

Basis 30 %. Boni kombinierbar: iSFP +5 %, Klima-Geschwindigkeit +20 %, Einkommen +30 %, Effizienz/nat. Kältemittel +5 %. Gesamt-Quote auf max. 70 % gekappt. Förderfähige Kosten max. 30.000 €/WE für 1. Wohneinheit. Max-Zuschuss 21.000 €/WE.

Hinweis: Heizungstausch läuft seit 2024 nicht mehr über BAFA, sondern über KfW 458 (Zuschuss-Programm). Häufige Verwechslung: KfW 308 ist der Wohngebäude-Kredit, nicht die Heizungs-Förderung.

Welches Programm wofür: BAFA-EM oder KfW 458?

Seit 2024 ist die BEG-Förderung 2026 klar getrennt. BAFA-EM (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, BEG-Einzelmaßnahmen) zahlt Zuschüsse für die Gebäudehülle (Dämmung Dach, Außenwand, Kellerdecke, Bodenplatte; Fenster, Außentüren), Anlagentechnik (Lüftung mit Wärmerückgewinnung) und die Heizungs-Optimierung (hydraulischer Abgleich, Hocheffizienzpumpe). Die KfW 458 (Zuschuss-Programm) übernimmt seit 2024 ausschließlich den Heizungstausch — Wärmepumpen, Biomasse-Heizungen, Solarthermie, Brennstoffzellen und Hybridsysteme. Beide Programme lassen sich am selben Gebäude kombinieren, doppelte Förderung derselben Maßnahme ist ausgeschlossen.

Cap-System 2026: 30k vs 60k vs 70 %

Bei BAFA-EM begrenzen sich die förderfähigen Kosten auf 30.000 €/Wohneinheit/Kalenderjahr ohne iSFP. Mit individuellem Sanierungsfahrplan verdoppelt sich der Cap auf 60.000 €/WE/Jahr, und zusätzlich gibt es +5 % auf die Förderquote (15 % → 20 %). Der Cap gilt summarisch über alle BAFA-Maßnahmen, nicht pro einzelner Maßnahme — das ist eine häufige Fehlerquelle bei der Planung mehrerer Dämmaktionen.

Bei der KfW 458 sind die förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit bei 30.000 € gedeckelt. Die Förderquote startet bei 30 % und kann durch Boni auf max. 70 % steigen — das entspricht maximal 21.000 € Zuschuss pro WE. Sobald die Bonus-Summe diese 70-%-Grenze überschreitet, werden die Boni proportional gekürzt; die Basis von 30 % bleibt unangetastet.

Worked Example: 3-Maßnahmen-Paket mit iSFP

Beispielhauseigentümer plant 2026: Außenwand-Dämmung 25.000 €, Fenstertausch 15.000 € und Luft-Wasser-Wärmepumpe 30.000 €. Es liegt ein iSFP vor, die alte Gasheizung wird ausgetauscht (Klima-Geschwindigkeitsbonus aktiv).

  1. BAFA-Hülle: 25.000 € + 15.000 € = 40.000 € — unter dem 60k-Cap mit iSFP, alles förderfähig. Quote 15 % + 5 % iSFP = 20 %. Förderung = 40.000 × 0,20 = 8.000 €.
  2. KfW 458 Heizung: 30.000 € — genau am 30k-Cap, voll förderfähig. Quote = 30 % Basis + 5 % iSFP + 20 % Klima-Geschwindigkeit = 55 %, kein 70-%-Cap-Hit. Förderung = 30.000 × 0,55 = 16.500 €.
  3. Summe: 8.000 + 16.500 = 24.500 € Zuschuss bei 70.000 € Gesamtkosten — effektive Quote 35 %. Eigenanteil 45.500 €.

Würde derselbe Hauseigentümer zusätzlich Einkommensbonus (zvE ≤ 40.000 €) und Effizienzbonus (Wärmepumpe mit R290) aktivieren, käme bei der KfW-Maßnahme 30 % + 5 % + 20 % + 30 % + 5 % = 90 % theoretisch zustande, gekappt auf 70 % = 21.000 €. Gesamt-Förderung dann 8.000 + 21.000 = 29.000 €.

Häufige Irrtümer

„Heizungstausch läuft über die KfW 308.“
Falsch. KfW 308 ist der Wohngebäude-Kredit (Sanierungsdarlehen mit Tilgungszuschuss bei Effizienzhaus-Stufen). Heizungstausch ist seit 2024 das KfW-458-Zuschussprogramm. Die Verwechslung führt zu Antragsfehlern und Verzögerungen.
„iSFP-Bonus + Klima-Geschwindigkeit = Einkommensbonus.“
Drei separate Boni mit unterschiedlichen Voraussetzungen. iSFP-Bonus (+5 %) ist programmübergreifend bei BAFA-EM und KfW 458 anrechenbar. Klima-Geschwindigkeitsbonus (+20 %) gibt es nur bei KfW 458 für den frühzeitigen Tausch ineffizienter Heizungen (Öl, Kohle, Gas-Etagenheizung, Nachtspeicher; Gas/Biomasse ≥ 20 J. alt). Einkommensbonus (+30 %) ebenfalls nur KfW 458, gebunden an zvE ≤ 40.000 € im selbstgenutzten Hauptwohnsitz.
„60.000-€-Cap gilt pro Maßnahme.“
Falsch. Der Cap ist summarisch pro Wohneinheit und Kalenderjahr. Wer 2026 Dach, Wand und Fenster gleichzeitig dämmt, teilt die 60k untereinander auf, nicht 60k × 3.
„BAFA-EM und KfW 458 schließen sich aus.“
Falsch. Sie laufen parallel und kumulativ: 60k €/WE BAFA-Hülle + 30k €/WE KfW-Heizung = bis zu 90.000 €/WE/Jahr förderfähige Kosten kombinierbar. Verboten ist nur die Doppel-Förderung derselben einzelnen Maßnahme.

Antrags-Reihenfolge — Kardinalfehler

Bei beiden Programmen muss der Antrag vor Auftragsvergabe gestellt werden. Eine bereits begonnene oder abgeschlossene Maßnahme ist nicht nachträglich förderfähig. Reihenfolge: (1) Energieberater zertifiziert beauftragen, ggf. iSFP erstellen lassen (selbst förderfähig über BAFA-EBW), (2) Antrag bei BAFA bzw. KfW einreichen, (3) Zuwendungsbescheid abwarten, (4) Auftrag erteilen, (5) Nachweise einreichen, (6) Auszahlung. Ergänzend zur BEG-Förderung kann nach §35c EStG die Steuerermäßigung für energetische Sanierung über drei Jahre in Anspruch genommen werden — aber nicht parallel zur BAFA/KfW-Förderung am selben Gewerk.

Verwandte Themen

Wer den Pufferspeicher für die geförderte Wärmepumpe dimensionieren möchte, findet dort die VDI-4645-Auslegung. Die GEG-Heizungs-Austausch-Frist hilft bei der zeitlichen Planung des Klima-Geschwindigkeitsbonus, dessen voller 20-%-Satz noch bis Ende 2028 gilt (ab 2029 nur 17 %). Wer Mietobjekte modernisiert, prüft zusätzlich die Modernisierungs-Mieterhöhung nach §559 BGB — Achtung: erhaltene Förderung mindert die umlegbaren Kosten 1:1.

Rechtsgrundlagen: BEG-Richtlinie BAnz AT 29.12.2023 B1 (BAFA-EM); KfW-458-Merkblatt 2026; Energiewechsel-FAQ BMWE. Stand Mai 2026 — vor Antragstellung aktuelle Konditionen auf bafa.de und kfw.de prüfen.