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Treppe gerade berechnen nach DIN 18065 – Steigung, Auftritt, Schrittmaß

Geradläufige Treppe nach DIN 18065:2020-08 dimensionieren: Steigung, Auftritt, Stufenanzahl und Schrittmaß-Komfort 2h+a für 4 Treppen-Typen mit Konformitäts-Check.

Eingabe

Übliche Werte: 250–280 cm Wohnung, 280–320 cm bei Holzbalkendecke + Estrich.
Horizontale Projektion: erste Trittkante bis letzte. Lauflänge = (Anzahl Stufen − 1) × Auftritt.
Wohnung-intern (privat) und notwendige Treppe in EFH/ZFH fallen unter Typ 1 mit identischen DIN-Grenzen 14–20 / 23–37 cm.
Empfohlene Treppe
16 Stufen × 17,5 cm Steigung
Auftritt23,3 cmje Stufe
Lauflänge real350 cm(n−1) × a
Schrittmaß 2h+a58,3 cmakzeptabel
Steigungsverhältnis a/h1,33Komfort 1,5–1,7
Steigung in DIN-Range14–20 cmprüft
Auftritt in DIN-Range23–37 cmprüft
Schrittmaß 2h+a59–65 cmprüft
Empfehlung

Werte werden geprüft.

Schrittmaß-Komfort 2h+a

5559636569
Erweiterte Einstellungen

Override-Werte für Auftritt oder Steigung — leer lassen für Auto-Optimierung. Werte außerhalb DIN-Range werden als Hinweis markiert.

Bei ≥ 3 cm Unterschneidung darf Auftritt im Wohngebäude ≤ 2 WE auf 23 cm reduziert sein (sonst 26 cm Empfehlung).
DIN 18065:2020-08 — 4 Treppen-Typen
TypSteigung hAuftritt aMindestbreite
Wohnung-intern (privat)14–20 cm23–37 cm≥ 80 cm
Notwendige Treppe Wohngebäude ≤ 2 WE14–20 cm23–37 cm≥ 80 cm
Notwendige Treppe Gebäude allgemein14–19 cm26–37 cm≥ 100 cm
Außentreppe (DIN + Praxis)14–19 cm≥ 26 cm≥ 100 cm

Schrittmaßregel (Blondel 1675): 2h + a = 59–65 cm, optimal 63 cm. Toleranz Steigung benachbarter Stufen ≤ 5 mm. Eintrittsstufe darf bei Wohngebäude ≤ 2 WE bis zu 15 mm abweichen, in anderen Gebäuden 5 mm.

Schrittmaß-Komfort, Steigungsverhältnis und LBO-Hinweis

Schrittmaß 2h + a entspricht der menschlichen Schrittlänge auf einer geneigten Ebene. 63 cm gilt als komfortabel, 59–65 cm als zulässig.

Steigungsverhältnis a/h: Werte 1,5–1,7 (also Auftritt etwa 1,5–1,7 × Steigung) ergeben das ergonomisch ausgewogene Verhältnis. Steile Treppen mit a/h ≈ 1 wirken anstrengend bergauf, sehr flache mit a/h > 2 bergab unsicher.

Sicherheitsregel (Wohnungstreppen): h + a ≈ 46 cm — ergänzt das Schrittmaß als zweite Heuristik.

Bequemlichkeitsregel: a − h ≈ 12 cm.

LBO-Hinweis: DIN 18065 ist über die Landesbauordnungen (§ Treppen) bauaufsichtlich eingeführt. Die Schwelle „Auftritt ≥ 23 vs ≥ 26 cm" ist keine freie Wahl pro Bundesland, sondern hängt am Gebäudetyp: Wohngebäude ≤ 2 WE → 23 cm, Gebäude ≥ 3 WE / öffentlich → 26 cm. Sondergrößen (Antritt-/Austritt-Toleranz, Unterschneidung) sind möglich. Im Außenbereich gilt zusätzlich BGI/GUV-I561 mit empfohlener flacherer Steigung (14–17 cm) für Komfort und Vereisungsschutz.

Die geradläufige Treppe ist die häufigste Bauform im Wohnungsbau: ein durchgehender Lauf ohne Wendelung oder Podest. Diese Berechnung folgt DIN 18065:2020-08 „Gebäudetreppen — Begriffe, Messregeln, Hauptmaße“, die über die Landesbauordnungen bauaufsichtlich eingeführt ist und für Neubau, Umbau und Genehmigungsplanung verbindlich gilt.

Schrittmaßregel — die ergonomische Grundformel

Der Pariser Architekt François Blondel formulierte 1675 die menschliche Schrittlänge auf einer geneigten Ebene mit der Beziehung 2 × Steigung + Auftritt = Schrittmaß. DIN 18065 übernimmt diesen Ansatz und definiert den zulässigen Bereich:

  • 59 cm bis 65 cm — gesamter Komfort-Korridor
  • ≈ 63 cm — ergonomisches Optimum, Standardannahme der DIN
  • 62 bis 64 cm — von dieser Berechnung als „optimal“ markiert (Marker-Visualisierung 2h+a)

Eine Treppe mit Schrittmaß 70 cm wirkt bergab unsicher (zu flach), eine mit 55 cm bergauf anstrengend (zu steil) — auch wenn beide einzeln in den DIN-Grenzen für Steigung und Auftritt liegen.

DIN 18065 — vier Treppen-Typen

Anwendung Steigung h Auftritt a Mindestbreite
Treppe innerhalb einer Wohnung (privat, nicht notwendig) 14–20 cm 23–37 cm ≥ 80 cm
Notwendige Treppe in Wohngebäude ≤ 2 WE 14–20 cm 23–37 cm ≥ 80 cm
Notwendige Treppe in Gebäude ≥ 3 WE / öffentlich 14–19 cm 26–37 cm ≥ 100 cm
Außentreppe (DIN + BGI/GUV-I561) 14–19 cm (Praxis 14–17) ≥ 26 cm (Praxis ≥ 28) ≥ 100 cm

Die Toleranz benachbarter Stufen beträgt ≤ 5 mm; die Eintritts- und Austrittsstufe darf in Wohngebäuden bis 2 Wohneinheiten bis zu 15 mm abweichen, in anderen Gebäuden 5 mm.

Beispielrechnung — Geschosshöhe 280 cm, Lauflänge 350 cm, Wohnung-intern

Eingabe: H = 280 cm, L_verfügbar = 350 cm, Typ = Wohngebäude ≤ 2 WE.

  1. Stufenanzahl-Korridor: n_min = ⌈280 ÷ 20⌉ = 14, n_max = ⌊280 ÷ 14⌋ = 20.
  2. Iteration mit Auftritt aus Lauflänge: a = L ÷ (n−1).
  3. n = 15: h = 280 ÷ 15 = 18,67 cm; a = 350 ÷ 14 = 25,00 cm; 2h + a = 62,33 cm — DIN konform und nahezu ergonomisch optimal.
  4. n = 16: h = 17,5 cm; a = 350 ÷ 15 = 23,33 cm; 2h + a = 58,33 cm — Schrittmaß unterschreitet 59 cm, ergonomisch ungünstig.
  5. Ergebnis: 15 Stufen, h = 18,7 cm, a = 25,0 cm, Lauflänge real 14 × 25,0 = 350 cm.

Wäre derselbe Treppenraum für ein Mehrfamilienhaus (Typ „Gebäude allgemein“) gedacht, würde a ≥ 26 cm gefordert. Mit n = 15 reichen 25 cm nicht. Lösung: Lauflänge auf 14 × 26 = 364 cm vergrößern oder n = 16 mit L = 15 × 26 = 390 cm — letzteres erzeugt h = 17,5 / a = 26 / Schrittmaß 61 cm, alle Werte konform.

Häufige Irrtümer

„Innerhalb der Wohnung darf die Steigung 21 cm betragen.“
Falsch. DIN 18065:2020-08 begrenzt die Steigung in Wohngebäuden ≤ 2 WE und Wohnung-intern auf 14–20 cm. 21 cm war nie in DIN 18065 enthalten — auch nicht in den Vorgängerversionen 2011 und 2015. Steile Treppen sind über Sondervereinbarung möglich, dann ist es jedoch keine Treppe nach DIN, sondern eine Sonderkonstruktion.
„Steigungsverhältnis a/h = 0,55 ist DIN-Komfort.“
Verwechselt zwei Größen. Komfortabel ist a/h ≈ 1,5–1,7 (also Auftritt deutlich größer als Steigung). a/h = 0,55 würde Auftritt 11 cm bei Steigung 20 cm bedeuten — keine Treppe, eine Leiter. Manchmal wird die Bequemlichkeitsregel a − h ≈ 12 cm zitiert, das ist eine zweite Heuristik, nicht das Steigungsverhältnis.
„Außentreppen folgen einer anderen DIN-Norm.“
DIN 18065 deckt auch witterungsbeanspruchte Außentreppen am oder im Gebäude ab. Im Außenbereich ergänzt BGI/GUV-I561 mit der praktischen Empfehlung flacherer Treppen (14–17 cm Steigung, 28–37 cm Auftritt) wegen Glätte- und Wettergefährdung. Beide Werke parallel anwenden.
„Mindest-Auftritt 23 vs 26 cm hängt vom Bundesland ab.“
Hängt nicht am Bundesland, sondern am Gebäudetyp: Wohngebäude ≤ 2 WE → 23 cm, Gebäude allgemein → 26 cm. Bei ≥ 3 cm Unterschneidung der Stufe darf der Auftritt im Wohngebäude ≤ 2 WE auf 23 cm reduziert werden — auch das ist DIN-Festlegung, keine LBO-Variation. Die Landesbauordnungen referenzieren DIN 18065 inhaltsgleich.

Hintergrund — DIN 18065 und Landesbauordnungen

Die LBO der Bundesländer (z. B. § 36 BauO NRW, Art. 32 BayBO) verlangen für notwendige Treppen die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik. DIN 18065 ist über den Bauregelliste-Bezug eingeführt. Abweichungen sind über § 67 MBO (Sondergenehmigung / Vereinbarung) möglich, müssen aber begründet werden — nicht jede technische Treppe ist baurechtlich genehmigungsfähig.

Verwandte Berechnungen

Wer den Treppenraum plant, sollte parallel die Sparrenlänge im Dachstuhl dimensionieren — bei eingeschossigen Wohnhäusern liegt der Treppenkopf häufig direkt unter dem Sparrengeschoss. Für die obere Belegfläche und die Lattung darüber siehe Konterlatten-Rechner. Bei Trockenbau-Wänden um den Treppenraum hilft der Trockenestrich-Rechner mit der Belastungsbemessung der Anschluss-Bauteile.